TÜDESB Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg e.V.
Wilhelmstraße 28 B
13593 Berlin

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Satzung

TÜDESB Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg e.V.
Wilhelmstraße 28 B
13593 Berlin

Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Verein hat den Namen „TÜDESB Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg e.V.“. Er hat sei­nen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister unter der Nummer 95 VR 15179 Nz eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck und Ziel des Vereins ist die theoretische und praktische Förderung pädagogischer Arbeit mit Kindern, Schülern und Studenten verschiedener Länder und die Förderung deren schulischer und allgemeiner Bildung und Erziehung mittels entsprechender Stütz- und Auf­baukurse und anderen Lernangeboten.
Ferner soll gezielt die vorschulische Erziehung der Kinder gefördert werden, das vornehmli­che Interesse ist dabei die bilinguale und musikalische Erziehung der Kinder. Die Integration von ausländischen Kindern, Schülern und Studenten und auch Mitbürgern soll gefördert werden um Verständnis für die unterschiedlichen Kulturen, Gebräuche und Werte zu wecken und bestehende Vorurteile abzubauen. Dialoge sollen angeregt, Freundschaften vermittelt, Respekt- Akzeptanz- und Toleranzwerte verstärkt und somit einen Beitrag zur Völkerver­ständigung geleistet werden.

Um die oben genannten Ziele noch stärker zu festigen und die Beziehungen noch besser auszubauen, sollen sportliche und künstlerische Aktivitäten organisiert und durchgeführt werden.

Zur Erfüllung dieser Zwecke stellt sich der Verein folgende Aufgaben:

a) Organisation von Lern- und Aufbaukursen für Schüler, Eltern, Studenten und Bürgern.
b) Förderung von gemeinnützigen Trägern von Schulen oder Kindertageseinrichtungen.
c) Organisation von Seminaren, Vorträgen und Tagungen zu wissenschaftlichen Themen.
d) Förderung und Begleitung von staatlich geförderten Ausbildungsprogrammen zum Zwe­cke der Qualitätssicherung in Partnereinrichtungen.
e) Verwaltung des eigenen Immobilienvermögens zwecks Förderung gemeinnütziger Aktivi­täten.
f) Vergabe von Stipendien an Schüler und Studenten aus dem In- und Ausland, die ihre schulische oder akademische Ausbildung beginnen bzw. fortsetzen wollen.
g) Beratungsangebote und Kurse zur Förderung der Integration ausländischer Mitbürger.
h) Für die Finanzierung der Vereinsaktivitäten soll u.a die Verteilung von Spendendosen erfolgen. Die Spendendosen werden durch die vom Vorstand genannten Mitglieder nach einer aufgestellten Liste verteilt und auch durch diese wieder eingesammelt. Unter Aufsicht von mehreren Mitgliedern wird der Inhalt der Spendendosen gezählt

§ 3 Gemeinnützigkeit des Vereins

Der Verein ist kein wirtschaftlicher Verein und verfolgt ausschließlich und unmittelbar ge­meinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der geltenden Abgabeordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke und Ziele aufge­wendet werden. Ferner darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken und Zielen des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Geschäftsjahr

Der Verein hat den Namen „TÜDESB Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg e.V.“. Er hat sei­nen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister unter der Nummer 95 VR 15179 Nz eingetragen.

§ 5 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person (unabhängig ihrer Nationali­tät) werden. Personen die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit Einwil­ligung der Erziehungsberechtigten bzw. der gesetzlichen Vertreter Mitglied werden. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt die Mitgliedschaft und ein eigenständiger Mit­gliedsantrag muss eingereicht werden. Mit der Aufnahme zu einem der Angebote des Ver­eins ist ein Eintritt in die Fördermitgliedschaft mit einem Mitgliedsbeitrag verbunden.

Die Aufnahme eines ordentlichen Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Zur Aufnahme ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Ablehnung eines Aufnahmegesu­ches ist schriftlich mitzuteilen. Sie braucht nicht begründet zu sein. Der Abgelehnte hat das Recht sich an die Mitgliederversammlung zu wenden.

Das neu aufgenommene Mitglied verpflichtet sich durch seine Beitrittserklärung, die Satzung des Vereins und derjenigen Verbände, denen der Verein selbst als Mitglied angehört, anzu­erkennen und zu achten.

Es gibt drei Formen der Mitgliedschaft:

a) Ordentliches Mitglied kann jede natürliche und juristische Person voll­endetem 18. Lebensjahr und jede juristische Person werden, die die Zie­le des Vereins fördert. Sie sind direkt im Verein mitwirkende Mitglieder.

b) Fördermitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Verein finanziell unterstützen. Sie beteiligen sich nicht direkt am Vereinsleben. Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen des Ver­eins und der Mitgliederversammlung ist den Fördermitgliedern gleich­wohl eröffnet, wobei ein Stimmrecht dem Fördermitglied nicht zusteht.

c) Ehrenmitglieder: Die Aktivitäten des Vereins unterstützenden Personen kann durch Vorstandsbeschluss die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

Die Mitgliedschaft erlischt:

a) Durch freiwilligen Austritt, der durch eine schriftliche Erklärung auf das Ende eines Jahres mit einer Frist von sechs Wochen erfolgen kann.
b) Durch Tod
c) Durch Ausschluss aus dem Verein.

Der Ausschluss kann nur durch den Vorstand beschlossen werden:

a) Wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für eine Zeit von mindestens einem Vierteljahr in Rückstand geraten ist.
b) Bei groben Verstößen gegen die Vereinssatzung.
c) Bei grober Verletzung oder Beschädigung des vereinseigenen Vermögens.
d) Wenn sich das Mitglied unehrenhaft verhält oder das Ansehen des Vereins durch Äußerungen oder Handlungen herabsetzt.

Der Ausschluss ist dem Mitglied per Einschreiben mitzuteilen. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Hauptversammlung zu. Ausgetretene und ausgeschlosse­ne Mitglieder verlieren jedes Anrecht an den Verein und seinen Einrichtungen. Sie haben die Mitgliedskarte abzugeben.

Die aktuelle Satzung des TÜDESB Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg e.V. können sie hier einsehen und herunterladen.