TÜDESB Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg e.V.
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Art. 1 Gegenstand
Diese Richtlinien regeln die Gewährung von Stipendien aus Vereinsmitteln des TÜDESB e.V.
Art. 2 Grundsätze
Art. 3 Begriff; Arten von Stipendien
Art. 4 Zuständigkeit
Über die Gewährung von Stipendien entscheidet der Vorstand des TÜDESB e.V. nach Maßgabe des Vereinshaushaltes.
Art. 5 Bewerbungsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
Studentinnen und Studenten aller Fachrichtungen, die als ordentliche Studierende an staatlichen/ staatlich anerkannten deutschen wissenschaftlichen Hochschulen, an pädagogischen Hochschulen, an Hochschulen für bildende Künste und Musik, an der Fernuniversität Hagen (nur Vollzeit-Studenten), an Fachhochschulen immatrikuliert sind oder zum nächstmöglichen Semester nach dem Bewerbungsschlusstermin das Studium aufnehmen werden. Bewerber mit einer Sprachkursanmeldung bei einer Fach- oder Hochschule sind auch antragsberechtigt.
Art. 6 Angabe der finanziellen Verhältnisse, Bewerbungsunterlagen
Im Falle bereits absolvierter Ausbildungsgänge, abgeschlossener Lehren oder
Praktika sind die Abschlusszeugnisse einzureichen.
Alle Unterlagen können auf dem Postweg, über diese Weblink online und auch per E-Mail unter info@tuedesb.de eingereicht werden.
Art. 7 Auswahlkriterien
Anhand der eingereichten Unterlagen wird nachfolgenden Auswahlkriterien eine
Vorauswahl getroffen.
Art. 8 Dauer der Unterstützung, Leistungskontrolle
Art. 9 Höhe der Förderung
Art. 10 Einstellung und Rückerstattung
Art. 11 Verpflichtungen der Stipendiaten
Mit der Erteilung des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiaten zur Teilnahme an den regelmäßigen Stipendiaten treffen sowie der Teilnahme an den angebotenen Seminaren, der Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit, und der Anfertigung regelmäßiger Semester- oder Jahresberichte.
Art. 12 Schlussbestimmungen
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten informieren den TÜDESB e.V. umgehend über ihren Studienabschluss und reichen eine Kopie des Examenszeugnisses und der Urkunde ein. Mit dem Zeugnis ist ein Abschlussbericht vorzulegen, in dem über den letzten Förderungszeitraum berichtet und ein Resümee der gesamten Förderungszeit gezogen wird. Nach Vorlage dieser Unterlagen verleiht der TÜDESB e.V. ein Zertifikat über die Förderung.
Stand: Januar 2022