TÜDESB Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg e.V.
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Stipendien

Richtlinien zur Vergabe von Stipendien

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand
Diese Richtlinien regeln die Gewährung von Stipendien aus Vereinsmitteln des TÜDESB e.V.

Art. 2 Grundsätze

  1. Auf die Ausrichtung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch. Der Vereinsvorstand legt nach jedem Jahr fest, ob und wieviel der Überschüsse für Stipendien zur Verfügung gestellt werden.
  2. Stipendien aus veranschlagten Vereinsmitteln des TÜDESB e.V. werden in der Regel subsidiär als Ergänzung zu anderen externen Finanzierungsquellen ausgerichtet.
  3. Stipendien werden in der Regel während der reglementarischen Dauer des betreffenden Studiums ausbezahlt. Verlängerungen der Ausbildungsdauer wegen außerordentlicher Umstände werden gebührend berücksichtigt.

Art. 3 Begriff; Arten von Stipendien

  1. Stipendien im Sinne dieser Verordnung sind einmalige oder wiederkehrende Geldleistungen, zu deren Rückzahlung keine Verpflichtung besteht.
  2. Es bestehen folgende Arten von Stipendien:
    a. Stipendien für Studierende:
    b. Stipendien für Studenten, die einen Sprachkurs besuchen, welche zumindest eine Hochschulgenehmigung vorliegen haben.
    c. Stipendien für Doktoranden:

Art. 4 Zuständigkeit

Über die Gewährung von Stipendien entscheidet der Vorstand des TÜDESB e.V. nach Maßgabe des Vereinshaushaltes.

2. Abschnitt: Stipendien

Art. 5 Bewerbungsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind:
Studentinnen und Studenten aller Fachrichtungen, die als ordentliche Studierende an staatlichen/ staatlich anerkannten deutschen wissenschaftlichen Hochschulen, an pädagogischen Hochschulen, an Hochschulen für bildende Künste und Musik, an der Fernuniversität Hagen (nur Vollzeit-Studenten), an Fachhochschulen immatrikuliert sind oder zum nächstmöglichen Semester nach dem Bewerbungsschlusstermin das Studium aufnehmen werden. Bewerber mit einer Sprachkursanmeldung bei einer Fach- oder Hochschule sind auch antragsberechtigt.

Art. 6 Angabe der finanziellen Verhältnisse, Bewerbungsunterlagen

  1. Wer ein Antrag stellt, muss seine finanziellen Verhältnisse offenlegen.
  2. Folgende Bewerbungsunterlagen sind dem Antrag beizufügen:
    • ein maschinengeschriebener bzw. mit einem Textverarbeitungsprogramm erstellter,
    ausformulierter, Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
    • ein Passbild (neueren Datums mit Namen auf der Rückseite);
    • eine beglaubigte Fotokopie des Hochschulzugangszeugnisses (DIN A4 / bitte
    nicht doppelseitig kopieren und nicht heften);
    • Immatrikulations-/Studienbescheinigung;
    • Fotokopien aller Ausbildungs- und Praktikantenzeugnisse und -bescheinigungen.

Im Falle bereits absolvierter Ausbildungsgänge, abgeschlossener Lehren oder
Praktika sind die Abschlusszeugnisse einzureichen.

Alle Unterlagen können auf dem Postweg, über diese Weblink online und auch per E-Mail unter info@tuedesb.de eingereicht werden.

Art. 7 Auswahlkriterien

Anhand der eingereichten Unterlagen wird nachfolgenden Auswahlkriterien eine
Vorauswahl getroffen.

  1. überdurchschnittliche schulische und hochschulische Leistungen;
  2. aktives Engagement in Politik, Gesellschaft oder im sozialen Bereich;
  3. internationale Orientierung (Auslandsaufenthalte, Sprachkompetenzen)
  4. persönliche Eignung.

Art. 8 Dauer der Unterstützung, Leistungskontrolle

  1. Stipendien werden jeweils für ein Studienjahr oder bei kürzeren Studien für die
    entsprechende Dauer gewährt.
  2. Sie können auf Gesuch hin erneuert werden, wenn die Kriterien für die Gewährung
    weiterhin erfüllt sind.
  3. Ein Nachweis der Immatrikulation und der erbrachten Leistungen ist stets beizubringen.

Art. 9 Höhe der Förderung

  1. Für die einzelnen Stipendienarten gelten, folgende monatliche Höchstbeträge in EURO:
    a. Stipendien für Studierende:
    450,- €
    b. Stipendien für Sprachkursteilnehmer, die ein Fach- oder Hochschulstudium anstreben:
    450,- €
    c. Stipendien für Studenten, die einen Sprachkurs besuchen, und einen Hochschulabschluss vorliegen haben.:
    600,- €
    d. Stipendien für Doktoranden:
    900,-€
  2. Der Vorstand bestimmt den Betrag des zugesprochenen Stipendiums in jedem Einzelfall gesondert.
  3. Die Stipendien können monatlich, semesterweise oder jährlich geleistet werden.

Art. 10 Einstellung und Rückerstattung

  1. Ein Stipendium wird nicht mehr gezahlt, wenn die in dieser Richtlinie festgelegten Kriterien nicht mehr erfüllt sind.
  2. Der TÜDESB e.V. kann die Rückerstattung bereits ausbezahlter Beträge verlangen, wenn das Stipendium gestützt auf unzutreffende oder unvollständige Angaben gewährt
    worden ist. Es wird auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen.
  3. Bei ausbleibendem Erfolg kann das Stipendium eingestellt werden.

Art. 11 Verpflichtungen der Stipendiaten

Mit der Erteilung des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiaten zur Teilnahme an den regelmäßigen Stipendiaten treffen sowie der Teilnahme an den angebotenen Seminaren, der Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit, und der Anfertigung regelmäßiger Semester- oder Jahresberichte.

Art. 12 Schlussbestimmungen

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten informieren den TÜDESB e.V. umgehend über ihren Studienabschluss und reichen eine Kopie des Examenszeugnisses und der Urkunde ein. Mit dem Zeugnis ist ein Abschlussbericht vorzulegen, in dem über den letzten Förderungszeitraum berichtet und ein Resümee der gesamten Förderungszeit gezogen wird. Nach Vorlage dieser Unterlagen verleiht der TÜDESB e.V. ein Zertifikat über die Förderung.

Stand: Januar 2022

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